
In Deutschland gibt es Förderprogramme, die von der EU, vom Bund oder von den Bundesländern aufgelegt wurden. Um bestimmte politische und wirtschaftliche Ziele zu erreichen vergibt der Staat öffentliche Fördermittel.
Bei diesen Fördermitteln sind vorgegebene Kriterien zu erfüllen. Die Richtlinien müssen für den Einzelfall überprüft werden.
In Deutschland gibt es jedoch 1.500 – 2.000 verschiedene Förderprogramme. Die größte Einteilung wird in drei Formen eingeteilt:
Förderung für...
Hybrid Consulting unterstützt:
Mit den Fachkenntnissen über die Fördermittellandschaft beratet Hybrid Consulting Sie in ihrem speziellen Fall über die Möglichkeiten. Dazu werden die Bedingungen für eine öffentliche Förderung und die vorgegebenen Kriterien besprochen. Wenn nach der Fördermittelberatung Bedarf für ein Businessplan besteht unterstützt Hybrid Consulting Sie auch gerne in diesem Fall weiterhin.
1. Gründung aus der Arbeitslosigkeit
Sie haben eine Unternehmensidee und beziehen ALG I oder ALG II? Eventuell ist diese Idee noch sehr frisch und nicht klar definiert? In den meisten Fällen werden Sie von der Arbeitsagentur oder vom Jobcenter zu 100% gefördert. So können Sie per AVGS ein kostenloses Coaching für die Vorbereitung und die Unterstützung durch den Gründungsprozess erhalten. Einen formlosen Antrag, den Sie bei der Arbeitsagentur oder beim Jobcenter einreichen, können Sie hier herunterladen.
Rechtsgrundlage:
Gemäß § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 SGB III können Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende im Rahmen der Teilnahme an Maßnahmen gefördert werden, die ihre berufliche Eingliederung durch Heranführung an eine selbständige Tätigkeit unterstützen. Hierzu zählen auch arbeitslos gemeldete Personen, die bereits einer selbstständigen Tätigkeit im Nebenerwerb (gem. § 138 SGB III unter 15 h/Woche) nachgehen.
Die Ausgabe eines AVGS für die Heranführung an eine selbständige Tätigkeit nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 SGB III ist im Rechtskreis SGB II auch dann möglich, wenn der erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) bereits eine (haupterwerbsmäßige) selbständige Tätigkeit ausübt. Es muss sich bei der neu zu fördernden Selbständigkeit dann aber um eine Andere handeln als bisher. Eine Förderung dieser bereits bestehenden Selbständigkeit ist im Rahmen des § 45 SGB III ausgeschlossen (vgl. Fachliche Weisungen MAT, Rechtskreis SGB II, Teil B – Kap. 1.1).
Hybrid Consulting unterstützt:
Bei Hybrid Consulting erhalten Sie für die Vorbereitung auf die Selbstständigkeit und die Begleitung durch den Gründungsprozess Hilfe und Unterstützung – unabhängig davon, ob sie ein AVGS erhalten oder Selbstzahler:in sind.
Hybrid Consulting klärt wichtige Fragen und unterstützt Sie bei der Erstellung des Businessplans. Auch die Finanzierung klären wir gemeinsam und das Coaching über unternehmerische Skills erhalten Sie von Hybrid Consulting.
Wählen Sie individuell aus den folgenden Themenkomplexen:
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Erstellung Businessplan
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Förderung und Finanzierung
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Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
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Buchführung
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Büroorganisation und Rechnungswesen
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Steuern
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Anmeldung und Zulassung
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Rechtliche Grundlagen
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Rechtsform und Kooperationen
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Unternehmerperson
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Unternehmensführung
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Standort und Standortanalyse
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Betriebliche und private Absicherung
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Fremdfinanzierung
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Marketing und Marketingplanung
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Onlinemarketing und
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Social Media Marketing
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Markt und Branche
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Vertrieb
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E-Business
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Wettbewerb und Wettbewerbsanalyse
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Betriebsübernahme und Beteiligung
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Franchise
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Personal-und Organisationsentwicklung
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Umsetzungsprognose
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Vor-Ort-Termine
2. Gründung während des Studiums oder als Absolvent
Bist Du zum Studieren nach Deutschland gekommen oder hast Du internationale Wurzeln und eine Unternehmensidee? Eventuell hast du eine Idee und bist Dir unsicher wie Du voranschreiten solltest?
Rechtsgrundlage:
Ausländische Studierende mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16 Aufenthaltsgesetz dürfen gemäß § 16 Absatz 3 im Kalenderjahr 120 ganzeTage oder 240 halbe Tage arbeiten. Sie dürfen außerdem ohne Begrenzung studentische Nebentätigkeiten ausüben.
Melde Dich für ein kostenloses Beratungsgespräch und erfahre, wie Hybrid Consulting Dich in Deiner speziellen Situation unterstützt. Die erste Einschätzung deiner Unternehmensidee erhältst Du gratis während unseres Gesprächs. Wenn Du auch noch eine innovative Idee hast gibt es die Möglichkeit ein Gründerstipendium zu beantragen. Hybrid Consulting berät Dich gern!
3. Kredite für Freiberufler:innen und KMU Unternehmen
Freiberufler:innen, sowie kleine und mittlere Unternehmen, die nicht länger als drei Jahre bestehen können Gründerkredite erhalten. Diese Gründerkredite können bei folgenden Banken beantragt werden:
Hybrid Consulting unterstützt:
Hybrid Consulting berät Sie über die Möglichkeiten der Förderung und klären Verständnisfragen. Sie erfahren die Prozesse, um ein klares Verständnis der Möglichkeiten zu gewährleisten. Gemeinsam erstellt Hybrid Consulting mit Ihnen Ihren Businessplan und Finanzplan. Dabei ist gewährleistet, dass von Anfang an die inhaltlichen und strukturellen Kriterien erfüllt sind. Auch bei der Vorbereitung und Einreichung der Unterlagen an das passende Institut und bei ggf. Änderungsbitten unterstützt Hybrid Consulting Sie gern.
Sie entscheiden, bei welchem Teil Ihres Unternehmenserfolgs Sie Unterstützung benötigen.
Hybrid Consulting unterstützt Sie gerne!

Hybrid Consulting geht es nicht darum Abhängigkeiten zu schaffen,
Hybrid Consulting geht es darum Selbstständigkeiten zu schaffen.